Nutzerbedingungen

Annex: „Timber Base Software-as-a-Service-Tool-Bestimmungen“

Diese Timber Base Software-as-a-Service-Tool-Bestimmungen (“Bestimmungen”) regeln gemäß Ziffer 1.4.2 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform “Timber Base” der Timber Base GmbH durch Teilnehmer“ („AGB“), welche durch diese Bestimmungen ergänzt werden, die Bereitstellung von Timber Base-SaaS-Tools („Tool“) durch die Timber Base GmbH, Schönhauser Allee 143, 10435 Berlin („Timber Base“ oder nachfolgend auch „wir“) und die Nutzung des Tools durch Teilnehmer im Sinne der Ziffer 1.1 der AGB, die nach den folgenden Bestimmungen einen Vertrag („SaaS-Tool-Vertrag“) über die Nutzung des Tools mit uns abschließen („SaaS-Tool-Kunden“). Soweit diese Bestimmungen Sachverhalte abweichend von den AGB regeln, haben diese Bestimmungen Geltungsvorrang. Im Übrigen gelten für die Rechtsbeziehungen der Parteien die AGB, gegebenenfalls unter Einschluss weiterer Annex-Dokumente soweit diese anwendbar sind.

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Das Tool, Einladungsfunktion

1.1Timber Base bietet den Teilnehmern seiner unter der URL https://timberbase.com erreichbaren Plattform neben den in den AGB bereits beschriebenen Funktionalitäten eine Zusatzleistung gemäß Ziffer 1.4 der AGB an – das Timber Base SaaS-Tool. Mithilfe des Tools stellt Timber Base seinen SaaS-Tool-Kunden im Rahmen einer Software-as-a-Service-Lösung kostenpflichte Zusatzfunktionen der Plattform zur Verfügung. Die Einzelheiten zu den Zusatzfunktionen ergeben sich aus Ziffer 3 und der Leistungsbeschreibung im Bestellformular (Anlage 1).
1.2Die SaaS-Tool-Kunden können im Rahmen des Tools auch dritten Parteien, die an einer Transaktion auf der Plattform beteiligt werden sollen, z.B., um an einem Ausschreibungs- oder Bieterverfahren teilnehmen zu können, („Dritt-Nutzer“) über eine Einladungsfunktion Zugang zur Plattform verschaffen.
1.3Ein eingeladener Dritt-Nutzer kann sich gemäß Ziffer 2 (Vertragsschluss über die Nutzung der Plattform) der AGB als Teilnehmer registrieren. Der Dritt-Nutzer kann dann an bestimmten Transaktionen, etwa einem Ausschreibungs- oder Bieterverfahren des SaaS-Tool-Kunden, der ihn zur Nutzung der Plattform eingeladen hat („Einladungs-Transaktion“), teilnehmen. Im Hinblick auf Einladungs-Transaktionen gelten besondere, für den Dritt-Nutzer günstige, Bestimmungen (siehe auch Ziffer 13.86 (Provision, Rechnungsfälligkeit, Zahlungsverzug) der Marktplatz-AGB. Im Übrigen wird ein solcher Dritt-Nutzer ein normaler Teilnehmer gemäß Ziffer 1.1 (Präambel) der AGB. Er muss nicht selbst SaaS-Tool-Kunde werden oder etwa am Modul „Marktplatz“ gemäß Ziffer 1.3 der AGB bzw. den Marktplatz-AGB teilnehmen.
  

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Gegenstand und Zustandekommen des SaaS-Tool-Vertrags

2.1Der SaaS-Tool-Vertrag wird geschlossen durch:
2.1.1Ausfertigung und Unterzeichnung des Bestellformulars in schriftlicher Form durch einen durch den SaaS-Tool-Kunden hinreichend bevollmächtigten Mitarbeiter. Mit der Übersendung des Bestellformulars gibt der SaaS-Tool-Kunde gegenüber Timber Base einen rechtlich verbindlichen Antrag auf Abschluss des SaaS-Tool-Vertrags ab. Ein entsprechender rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Timber Base und dem SaaS-Tool-Kunden kommt erst zustande, wenn Timber Base das Angebot angenommen hat. Als Bestätigung hierüber erhält der SaaS-Tool-Kunde entweder eine E-Mail oder der Zugang zum Tool wird für ihn freigeschaltet.
  

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Leistungen von Timber Base im Rahmen des Tools

3.1Timber Base stellt dem Kunden zeitlich befristet für die Laufzeit des SaaS-Tool-Vertrages den Zugriff auf eine oder mehrere Zusatzfunktionen im Rahmen der Nutzung des Markplatzes über das Internet zur Verfügung. Der genaue Umfang der bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Bestellformular (Anlage 1). Über die vereinbarten Leistungen hinaus hat der SaaS-Tool-Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder bestimmte Funktionalitäten.
3.2Betrieb und Wartung der Plattform einschließlich des Tools obliegen Timber Base.
3.3Für die Verfügbarkeit des Tools gilt die Verfügbarkeitsquote gemäß Ziffer 8.1 (Verfügbarkeit) der AGB.
3.4Timber Base führt täglich Datensicherungen des Tools sowie der vom SaaS-Kunden hinterlegten Daten durch, die drei Tage aufbewahrt bleiben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet.
3.5Timber Base ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
3.6Timber Base ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang des Tools zu erweitern und weiterzuentwickeln. Es bleibt Timber Base vorbehalten, Erweiterungen und Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten. Bucht der Kunde eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung gemäß zu diesem Vertrag hinzu, gelten für diese Buchung die Regelungen dieses Vertrags entsprechend. Stellt Timber Base nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige Leistung von Timber Base.
3.7Timber Base ist berechtigt, den Zugang des SaaS-Tool-Kunden zu dem Tool zu sperren, wenn
3.7.1Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des SaaS-Tool-Kunden missbraucht wurden oder werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden;
3.7.2Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu dem SaaS-Tool-Kunden bereitgestellten Tool verschafft haben;
3.7.3die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;
3.7.4Timber Base aufgrund geltender Gesetze oder gerichtlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist;
3.7.5der SaaS-Tool-Kunde mehr als zwei Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts im in Verzug ist;
3.7.6der SaaS-Tool-Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat und eine Kommunikation zwischen Timber Base und dem SaaS-Tool-Kunden nicht mehr möglich ist;
3.7.7der SaaS-Tool-Kunde falsche Bankverbindungsdaten hinterlegt hat und eine regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des SaaS-Tool-Kunden nicht gewährleistet ist.
3.7.8Timber Base soll die Sperrung dem SaaS-Tool-Kunden spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.
  

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Installation und technische Voraussetzungen, Onboarding-Leistungen, Professional Services

4.1Das Tool ist über das Internet zugänglich im Rahmen eines gesonderten Bereichs des Teilnehmer-Accounts gemäß Ziffer 2.2 (Vertragsschluss über die Nutzung der Plattform), sobald Timber Base den Account des SaaS-Tool-Kunden gemäß Ziffer 2.1 freigeschaltet hat. Dem SaaS-Tool-Kunden wird das Tool ausschließlich als im Browser nutzbare SaaS-Lösung bereitgestellt (Software-as-a-Service). Stellt Timber Base zukünftig ergänzend Mobil-Apps für die Nutzung der Plattform bzw. des Tools zur Verfügung, können diese Mobil-Apps bestimmte Funktionalitäten der Plattform bzw. des Tools eventuell nicht oder in anderer Ausprägung als im Browser enthalten. Timber Base behält sich vor, etwaige Mobil-Apps jederzeit nach eigenem billigem Ermessen zu verändern, im Funktionsumfang zu reduzieren oder vollständig einzustellen. Ein Anspruch auf Bereitstellung von Mobil-Apps mit bestimmten Funktionalitäten für bestimmte Betriebssysteme oder Smart Devices besteht nicht.
4.2Softwareinstallations- oder sonstige Einrichtungsleistungen durch Timber Base finden nicht statt, soweit solche „Onboarding-Leistungen“ nicht ausdrücklich im Rahmen der Leistungsbeschreibung im Bestellformular (Anlage 1) aufgeführt sind. Selbiges gilt für die Erbringung von spezifischen Konfigurations-, Entwicklungs- oder Schulungsleistungen (Professional Services) durch Timber Base für den SaaS-Tool-Kunden. Die Entgeltlichkeit von Onboarding-Leistungen oder Professional Services richtet sich nach den im Bestellformular (Anlage 1) fixierten Bedingungen.
4.3Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zum Tool ggf. beim SaaS-Tool-Kunden erforderlichen Hardware (z.B. Router oder Desktop-Computer) und deren ausreichende Leistungsfähigkeit oder Software (z.B. Browser, Plug-Ins, Apps) ist der SaaS-Tool-Kunde verantwortlich.
  

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Pflichten des SaaS-Tool-Kunden

 Es gelten die in Ziffer 5 der AGB (Sonstige Pflichten des Teilnehmers) niedergelegten Pflichten entsprechend auch betreffend alle Handlungen des SaaS-Tool-Kunden im Zusammenhang mit dem Tool.
  

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Nutzungsrechte

6.1Timber Base ist Inhaberin des Urheberrechts und aller anderen Schutzrechte an dem Tool und dessen Inhalten. Sämtliche Inhalte stehen ausschließlich Timber Base zu, es sei denn, die Inhaberschaft eines Dritten ist besonders gekennzeichnet.
6.2Mit Vertragsbeginn räumt Timber Base dem SaaS-Tool-Kunden das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, das Tool vertragsgemäß zu nutzen. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, als im SaaS-Tool-Vertrag vereinbart, ist dem SaaS-Tool-Kunden untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Bearbeitung oder wirtschaftliche Nutzung der Tools durch entgeltliche Weitergabe an Dritte durch den SaaS-Tool-Kunden.
6.3Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile des Tools die für den Kunden erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von Timber Base innerhalb des Tools oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter offengelegt werden.
  

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Entgelt

7.1Der SaaS-Tool-Kunde zahlt für die Nutzung des Tools an Timber Base das im Bestellformular (Anlage 1) bezeichnete Entgelt. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Entgelte jährlich und netto zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer.
7.2Die Rechnungstellung erfolgt entsprechend der Festlegung im Bestellformular (Anlage 1). Die in Rechnung gestellten Entgelte sind mit Rechnungsstellung fällig. Erteilt der SaaS-Tool-Kunde Timber Base ein SEPA-Lastschriftmandat, bucht Timber Base den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Rechnungsdatum und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.
7.3Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffern 6 (Provision, Rechnungsfälligkeit, Zahlungsverzug) der Marktplatz-AGB entsprechend. Teilnehmer, die als Dritt-Nutzer gemäß Ziffer 1.3 an einer Einladungs-Transaktion beteiligt sind von der Provisionsverpflichtung gemäß Ziffer 6.2 der Marktplatz-AGB befreit.
  

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Gewährleistung

8.1Für kostenlose Leistungen (z.B. Proof-of-Concept oder Trial) leistet Timber Base Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2Im Übrigen leistet Timber Base für Mängel bei der Bereitstellung des Tools Gewährleistung ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
8.3Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang des Tools.
8.4Sind die von Timber Base nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Timber Base innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlichen (E-Mail ausreichend) Mängelrüge des SaaS-Tool-Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die Timber Base zur Nutzung durch den SaaS-Tool-Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der SaaS-Tool-Kunde aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um das Tool vertragsgemäß zu nutzen.
8.5Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die Timber Base zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom SaaS-Tool-Kunden schriftlich (E-Mail genügt) gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der SaaS-Tool-Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden jährlichen Entgelts beschränkt.
8.6Erreicht die Minderung nach Ziffer 8.5 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 8.5 genannten anteiligen Höchstbetrag, kann der SaaS-Tool-Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
8.7Der SaaS-Tool-Kunde wird Timber Base eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schriftform (E-Mail genügt) anzeigen. Weiterhin wird der SaaS-Tool-Kunde Timber Base bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich in zumutbarer Weise unterstützen und Timber Base insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die Timber Base für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.
  

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Haftung

 Timber Base haftet betreffend das Tool entsprechend gemäß der in Ziffer 151 (Schadensersatz und Haftung) der AGB verfassten Bestimmungen.
  

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Laufzeit und Kündigung

10.1Der SaaS-Tool-Vertrag beginnt mit dem im Bestellformular (Anlage 1) benannten Stichtag.
10.2Soweit im Bestellformular (Anlage 1) nicht abweichend vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit zwei Jahre ab Vertragsbeginn.
10.3Der SaaS-Tool-Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Laufzeit, wenn der SaaS-Tool-Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt wird.
10.4Timber Base ist weiterhin berechtigt, den SaaS-Tool-Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der SaaS-Tool-Kunde länger als sechs Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist und Timber Base die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem SaaS-Tool-Kunden gegenüber angedroht hat.
10.5Timber Base bleibt vorbehalten, die Funktionalität des Tools aus anderen als vorgenannten Gründen unter den Voraussetzungen der Ziffer 11 einzuschränken oder einzustellen. Widerspricht der SaaS-Tool-Kunde den Änderungen, steht Timber Base ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Termin des Inkrafttretens der Änderungen zu.
10.6Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
10.7Bei Beendigung des SaaS-Tool-Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird Timber Base die Daten des SaaS-Tool-Kunden löschen, soweit diese ausschließlich das Tool und den SaaS-Tool-Vertrag betreffen. Timber Base ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Daten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von vier Wochen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zu speichern, um den SaaS-Tool-Kunden vor versehentlichem Datenverlust zu bewahren. Timber Base ist zudem berechtigt, Daten über die Beendigung des SaaS-Tool-Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn Timber Base hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen.
  

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Änderungen dieser Bestimmungen oder des Tools und seiner Funktionalitäten

 Es gelten die in Ziffer 14.1 (Änderung dieser AGB und der vertraglich vereinbarten Leistungen) der AGB verfassten Regelungen entsprechend auch für Änderungen dieser Bestimmungen bzw. die in Ziffer 14.2 (Änderung dieser AGB und der vertraglich vereinbarten Leistungen) der AGB verfassten Regelungen betreffend Änderungen der vertraglich Vereinbarten Leistungen entsprechend hinsichtlich Änderungen des Tools und seiner Funktionalitäten.
  

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Schlussbestimmungen

 Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Bestellformular und diesen Bestimmungen gehen die Regelungen des Bestellformulars vor.
Stand: 20. Okt 2021