1
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Präambel
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1.1 |
Timber Base betreibt auf seiner Plattform, erreichbar über die Website https://timberbase.com unter anderem einen Marktplatz („Marktplatz“). Der Marktplatz ist ein international ausgerichteter digitaler Handelsplatz für die Holzwirtschaft. Der Marktplatz dient dazu, dass „Teilnehmer“ im Sinne von Ziffer 1.1 der AGB auf dem Marktplatz industrielle Holzprodukte, also zum Beispiel geschlagenes und vorverarbeitetes Nutz-, Konstruktions- und sonstiges Schnittholz, Rundholz, Stammholz, Sägenebenprodukte oder industriell gefertigte Holzprodukte („Produkte“) untereinander handeln bzw. kaufen und verkaufen können (Modell „Direct“). Zum anderen tritt Timber Base auf dem Marktplatz auch selbst gegebenenfalls als Käufer bzw. Verkäufer von Produkten gegenüber Teilnehmern auf (Modell „Indirect“). |
1.2 |
Diese Bestimmungen für die Nutzung des Marktplatzes auf der Plattform “Timber Base” der Timber Base GmbH (“Marktplatz-AGB”) regeln gemäß Ziffer 1.3 der AGB, welche durch diese Marktplatz-AGB ergänzt werden, das Vertragsverhältnis zwischen Timber Base und dem Teilnehmer (zusammen „Parteien“), aufgrund dessen der Teilnehmer sich für das Modul Marktplatz registriert und der Teilnehmer den Marktplatz nutzen darf. Soweit einschlägig, regeln diese Marktplatz-AGB auch die Bestimmungen, nach denen die Produkte eines Teilnehmers in den Marktplatz eingetragen werden („Eintrag“). |
1.3 |
Soweit diese Marktplatz-AGB Sachverhalte abweichend von den AGB regeln, haben diese Marktplatz-AGB Geltungsvorrang. Im Übrigen gelten für die Rechtsbeziehungen der Parteien die AGB, gegebenenfalls unter Einschluss weiterer Annex-Dokumente z.B. bei Buchung weiterer Module soweit diese anwendbar sind. |
1.4 |
Der Teilnehmer erkennt die Geltung dieser Marktplatz-AGB einschließlich der hierin referenzierten Bestimmungen als ausschließliche vertragliche Grundlage für die Nutzung des Marktplatzes an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, soweit Timber Base ihrer Geltung nicht ausdrücklich zustimmt. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von Timber Base schriftlich anerkannt worden sind. |
1.5 |
Logistikleistungen werden von Timber Base ausschließlich auf Grundlage der ADSp 2017 (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017) erbracht. |
1.6 |
Diese Plattform-AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Das Angebot von Timber Base einschließlich des Markplatzes richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. |
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2
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Leistungsinhalt und -umfang
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2.1 |
Während der Vertragslaufzeit bietet Timber Base dem Teilnehmer die Nutzung des Marktplatzes in dem zum jeweiligen Zeitpunkt auf https://timberbase.com zur Verfügung stehenden Funktionsumfang nach Maßgabe dieses Vertrags an. |
2.2 |
Modell „Direct“ |
2.2.1 |
Timber Base stellt Teilnehmern die Vermittlungsleistung und die Infrastruktur zur Präsentation ihrer Produkte zum Kauf und Verkauf entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. |
2.2.2 |
Teilnehmer können Produkte dabei als fest bepreistes Angebot („Produkt-Angebot“) oder im Rahmen eines Bieterverfahrens mit Mindestpreis („Produkt-Auktion“) auf dem Marktplatz anderen Teilnehmern zum Kauf anbieten. |
2.2.3 |
Darüber hinaus können Teilnehmer Anfragen nach Produkten auf dem Marktplatz einstellen („Ausschreibung“), um anderen Teilnehmern einen bestimmten Bedarf nach einem Produkt zu signalisieren. Ausschreibungen werden stets mit einer Laufzeit, dem „Ausschreibungszeitraum“ durch den Teilnehmer versehen. |
2.2.3 |
Timber Base steht für die Vermittlung eines wirksamen Vertragsabschlusses zwischen zwei Teilnehmern über den Kauf und Verkauf von Produkten eine Provision gemäß Ziffer 6 zu. Eine solche Provision steht Timber Base auch für sämtliche Folgeverträge über den Kauf oder Verkauf von Produkten zu, die von den gleichen Parteien während der Laufzeit dieses Vertrags i.S.v. Ziffer 5 über den Marktplatz abgeschlossen werden. |
2.2.5 |
Der Teilnehmer ist für den Inhalt der von ihm erstellten und bereitgehaltenen Produkt-Angebote bzw. Produkt-Auktionen sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung der über den Marktplatz angebahnten Transaktionen selbst verantwortlich, soweit nicht Timber Base im Rahmen von Zusatzleistungen einzelne Leistungspflichten übernommen hat. |
2.3 |
Modell „Indirect“ |
2.3.1 |
Timber Base kauft oder verkauft Produkte von Teilnehmern bzw. an Teilnehmer. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen des Annex „Handelsgeschäftsbedingungen“. |
2.3.2 |
Ein solcher Kauf bzw. Verkauf von Teilnehmern kann auch im Rahmen einer Produkt-Auktion im Sinne der Ziffer 2.2.2 stattfinden. |
2.4 |
Timber Base kann sich zur Vertragsausführung Dritter bedienen. |
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3
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Aktivierung des Moduls „Marktplatz“
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3.1 |
Die Nutzung des Marktplatzes durch den Teilnehmer setzt eine Aktivierung des Teilnehmers voraus. |
3.2 |
Bestehende Teilnehmer: Der Teilnehmer gibt ein bindendes Angebot über die Registrierung und die Erstellung eines Accounts ab, indem der Teilnehmer, der mit seinen Login-Daten gemäß Ziffer 2.2. der AGB auf der Plattform eingeloggt ist, auf die Schaltfläche [„Nutze Marktplatz“] klickt und so einen Antrag hinsichtlich der Aktivierung des Moduls „Marktplatz“ gegenüber Timber Base stellt. Die Aktivierung des Moduls „Marktplatz“ kommt zustande, indem Timber Base nach Eingang des Antrags eine Bestätigung über die Aktivierung an die E-Mail-Adresse versendet, die der Teilnehmer im Rahmen der Registrierung für die Plattform angegeben hat („Aktivierung des Moduls Marktplatz“). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt die Annahme des Antrags zur Registrierung durch Timber Base dar und enthält einen Aktivierungslink, mit dem der Teilnehmer das Modul aktivieren kann. |
3.3 |
Neue Teilnehmer: Bei der Registrierung für die Nutzung der Plattform gemäß Ziffer 2 der AGB kann der Teilnehmer durch das Setzen eines Häkchens an der entsprechenden Stelle unter „[—]“ direkt neben der Eröffnung seines Plattform-Accounts auch eine Aktivierung des Moduls Marktplatz beantragen. Die Aktivierung des Moduls „Marktplatz“ kommt zustande, indem Timber Base nach Eingang des Antrags eine Bestätigung über die Aktivierung an die E-Mail-Adresse versendet, die der Teilnehmer im Rahmen der Registrierung für die Plattform angegeben hat („Aktivierung des Moduls Marktplatz“). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt die Annahme des Antrags zur Registrierung durch Timber Base dar und enthält einen Aktivierungslink, mit dem der Teilnehmer das Modul aktivieren kann. |
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4
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Produkt-Angebote, Produkt-Auktionen, Anfragen und Ausschreibungen
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4.1 |
Produkt-Angebote |
4.1.1 |
Das Einstellen von Produkt-Angeboten eines Teilnehmers, der ein Produkt verkaufen möchte („Angebots-Verkäufer“), erfolgt eigenverantwortlich durch den Teilnehmer über die hierfür vorgesehenen Felder auf dem Marktplatz. Eine Veröffentlichung des Produkt-Angebots erfolgt erst, wenn der Teilnehmer die Veröffentlichung bewirkt, indem er auf „Veröffentlichen“ klickt. Im Einzelfall übernimmt Timber Base auch die Veröffentlichung eines Produkt-Angebots für den Angebots-Verkäufer nach dessen Anweisungen und auf dessen alleinige Verantwortung. Die Regeln dieses Abschnitts gelten insoweit entsprechend. Die Veröffentlichung eines Produkt-Angebots stellt ein Angebot an andere Teilnehmer dar, eine unverbindliche Anfrage („Anfrage“) zur Verfügbarkeit des Produkt-Angebots zu den im Produkt-Angebot angegebenen Konditionen über die hierfür vorgesehene Funktion des Marktplatzes abzugeben. Erhält der Angebots-Verkäufer eine Anfrage von einem Teilnehmer, der ein Produkt kaufen möchte („Angebots-Käufer“), prüft er die Verfügbarkeit des Produkt-Angebots. |
4.1.2 |
„Gegenangebote“: |
4.1.2.1 |
Der Angebots-Verkäufer hat nach Prüfung der Verfügbarkeit die Möglichkeit ein alternatives Produkt anzubieten oder einzelne Konditionen des Produkt-Angebotes aufgrund von Verfügbarkeit oder Marktveränderung für sein bindendes Angebot abzuändern. Dies kann er, indem er auf „Gegenangebot“ klickt, Anpassungen vornimmt und dann durch Klicken von „angepasstes Angebot senden“ ein bindendes Angebot über den Abschluss eines Kaufvertrags zu den angepassten Konditionen an den Angebots-Käufer sendet. |
4.1.2.2 |
Erhält der Der Angebots-Käufer ein Gegenangebot des Angebots-Verkäufers gemäß Ziffer 4.1.2.1, so kann er dieses annehmen, oder seinerseits dem Angebots-Verkäufer ein Gegenangebot machen, indem er auf „Gegenangebot“ klickt, Anpassungen vornimmt und dann durch Klicken von „angepasstes Angebot senden“ ein bindendes Angebot über den Abschluss eines Kaufvertrags zu den angepassten Konditionen an den Angebots-Verkäufer sendet. |
4.1.3 |
„Anfrage-Bestätigung“: Wenn keine Änderungen der Anfrage erforderlich sind, gibt der Angebots-Verkäufer ein bindendes Angebot über den Abschluss eines Kaufvertrags zu den im Produkt-Angebot angegebenen Konditionen ab, indem er unter dem Menüpunkt „Meine Anfragen“ bei dem angezeigten Produkt-Angebot auf “Anfrage bestätigen“ klickt. |
4.1.4 |
Der Vertrag zwischen dem Angebots-Käufer und dem Angebots-Verkäufer kommt zustande, wenn ein Teilnehmer unverzüglich nach Eingang des Angebots bzw. Gegenangebots des anderen Teilnehmers dieses über die hierfür vorgesehene Schaltfläche mit der Beschriftung „Akzeptieren“ annimmt („Vertragsschluss über ein Produkt-Angebot“). Der Teilnehmer, der das Kaufangebot abgegeben hat, erhält hierüber eine Benachrichtigung. |
4.1.5 |
„Anfrage-Ablehnen“: Ist ein Teilnehmer mit den Konditionen einer Anfrage oder eines Angebotes bzw. Gegenangebots nicht einverstanden oder ist die Verfügbarkeit des betreffenden Produkts nicht mehr gegeben, kann der Teilnehmer durch ein Klicken auf die Schaltfläche „Ablehnen“ die jeweils andere Seite hierüber informieren und diese Ablehnung auf Wunsch mit einem entsprechenden Kommentar versehen. |
4.1.6 |
Angebots-Käufer und Angebots-Verkäufer sind allein verantwortlich für die Erbringung der jeweils geschuldeten Leistungen. Im Rahmen von Zusatzleistungen kann Timber Base bzw. eine Dritte Partei (z.B. externe Zahlungsdienstleister oder Logistikdienstleister) hierbei optional gemäß Ziffer 1.1.1 beauftragt werden. |
4.2 |
Produkt-Auktionen |
4.2.1 |
Bei der mittels des Marktplatzes stattfindenden Produkt-Auktion handelt es sich nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. Ein Kaufvertrag zwischen einem Teilnehmer, der ein Produkt per Produkt-Auktion verkaufen möchte („Auktions-Verkäufer“) und einem Teilnehmer, der im Rahmen dessen dieses Produkt kaufen möchte („Auktions-Käufer“) kommt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. |
4.2.2 |
Das Einstellen von Produkt-Auktionen eines Auktions-Verkäufers erfolgt eigenverantwortlich durch den Teilnehmer über die hierfür vorgesehenen Felder (insbesondere Laufzeit und Mindestpreis) auf dem Marktplatz. Eine Veröffentlichung der Produkt-Auktion erfolgt erst, wenn der Teilnehmer die Veröffentlichung bewirkt, indem er auf „Veröffentlichen“ klickt. Im Einzelfall übernimmt Timber Base auch die Veröffentlichung einer Produkt-Auktion für den Auktions-Verkäufer nach dessen Anweisungen und auf dessen alleinige Verantwortung. Die Regeln dieses Abschnitts gelten insoweit entsprechend. Die Veröffentlichung einer Produkt-Auktion stellt ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über dieses Produkt zum erzielten Preis des höchsten gültigen Gebots innerhalb der Laufzeit unter Beachtung des vom Auktions-Verkäufer angegebenen Mindestpreises dar. Bei vorzeitiger Beendigung einer Produkt-Auktion durch den Auktions-Verkäufer ist Timber Base berechtigt, eine Gebühr gemäß Gebührenliste zu erheben. Der Abbruch einer laufenden Produkt-Auktion ist nach Abgabe eines ersten Gebotes nicht mehr möglich. |
4.2.3 |
Der Auktions-Verkäufer legt bei Einstellen der Produkt-Auktion das Enddatum der Auktion fest, wobei es Timber Base freisteht die Auswahl an möglichen Enddaten einzuschränken. Die Produkt-Auktion endet am festgelegten Enddatum zum festgelegten Zeitpunkt. |
4.2.4 |
Ein Auktions-Käufer kann während der Laufzeit einer Produkt-Auktion ein oder mehrere Gebote abgeben („Gebot“). Das Gebot wird abgegeben durch: |
4.2.4.1 |
Eingabe des Angebotspreises: Über das Eingabefeld kann der Auktions-Käufer einen Preis eingeben, sofern dieser über dem aktuellen Auktionspreis liegt |
4.2.4.2 |
Eingabe der maximalen Zahlungsbereitschaft im Rahmen des Timber Base Gebots-Agenten (mit den dort angebenden Bietschritten), sofern die Nutzung des Gebots-Agenten für im Rahmen der Produkt-Auktion angeboten wird. |
4.2.4.3 |
Drücken der farblich gekennzeichneten Schaltfläche (in den dort angebenden Bietschritten). |
4.2.4.4 |
Rechtlich handelt es sich bei einem Gebot um die verbindliche Annahme des Verkaufsangebots des Gebots-Verkäufers unter der Bedingung, dass kein anderer Teilnehmer während der Laufzeit der Produkt-Auktion ein höheres Gebot abgibt oder ein etwaig verfügbares Sofortkauf-Angebot angenommen wird. Ein Gebot erlischt, wenn ein höheres Gebot abgegeben wird oder ein etwa verfügbares Sofortkauf-Angebot angenommen wird. Wird kein höheres Gebot abgegeben und kein verfügbares Sofortkauf-Angebot angenommen, so kommt, vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes, mit Ablauf der Laufzeit der Kaufvertrag zwischen dem Auktions-Verkäufer und dem höchstbietenden Auktions-Käufer zustande. |
4.2.4.5 |
Wenn der Mindestpreis nicht erzielt wird, kommt kein wirksamer Kaufvertrag zustande. |
4.2.5 |
Timber Base behält sich das Recht vor (ist aber nicht verpflichtet), Produkt-Auktionen nach Start und vor Ende der Auktion abzubrechen (auch wenn bereits ein oder mehre Gebote abgegeben worden sind), sofern sich herausstellt, dass eine Produkt-Auktion gegen die Bestimmungen dieser AGB oder geltendes Recht verstößt. Sofern bereits ein oder mehrere Gebote abgegeben wurden, kommt, selbst wenn der Mindestpreis erreicht wurde, kein Kaufvertrag zwischen dem Auktions-Verkäufer und dem Auktions-Käufer zustande. |
4.3 |
Anfragen und Ausschreibungen |
4.3.1 |
Das Einstellen von Anfragen und Ausschreibungen eines Teilnehmers, der ein oder mehrere Produkte kaufen möchte („Anfrage-Käufer“), erfolgt eigenverantwortlich durch den Teilnehmer über die hierfür vorgesehenen Felder auf dem Marktplatz. Eine Veröffentlichung der Anfrage erfolgt erst, wenn der Teilnehmer die Veröffentlichung bewirkt, indem er auf „Veröffentlichen“ klickt. Im Einzelfall übernimmt Timber Base auch die Veröffentlichung einer Anfrage für den Anfrage-Käufer nach dessen Anweisungen und auf dessen alleinige Verantwortung. Die Regeln dieses Abschnitts gelten insoweit entsprechend. Die Veröffentlichung erfolgt auf dem Markplatz unter „Anfragen“. |
4.3.2 |
Die Veröffentlichung einer Anfrage oder Ausschreibung stellt ein Angebot an andere Teilnehmer dar, ein verbindliches Angebot („Angebot“) für den Verkauf zu den in jeweils angegebenen Konditionen über die hierfür vorgesehene Funktion des Marktplatzes abzugeben. |
4.3.3 |
„Anfrage-Angebot“: Anfrage-Verkäufer können sich Anfragen auf dem Marktplatz anschauen und diese durch Klicken von „Ich bin interessiert“ zu „Meinen Anfragen“ hinzufügen. Der Anfrage-Verkäufer hat nach Prüfung der Konditionen und seinen Verfügbarkeiten die Möglichkeit, einzelne Konditionen der Anfrage für sein bindendes Angebot abzuändern oder ein alternatives Produkt anzubieten und insoweit ein Gegenangebot gemäß Ziffer 4.1.2 unterbreitet. |
4.3.4 |
„Anfrage-Bestätigung“: Wenn keine Änderungen der Anfrage erforderlich sind, gibt der Anfrage-Verkäufer ein bindendes Angebot über den Abschluss eines Kaufvertrags zu den in der Anfrage angegebenen Konditionen ab, indem er unter dem Punkt „Meine Anfragen“ bei dem angezeigten Produkt-Angebot auf “Anfrage bestätigen“ klickt. |
4.3.5 |
Erhält der Anfrage-Käufer ein Angebot von einem Anfrage-Verkäufer, prüft er die Konditionen dieses Angebot. Er kann dieses Angebot annehmen in dem er auf „Angebot annehmen“ klickt oder bei Anpassungsbedarf ein Gegenangebot gemäß Ziffer 4.1.2 senden. |
4.3.6 |
Der Vertrag zwischen dem Anfrage-Käufer und dem Anfrage-Verkäufer kommt zustande, wenn ein Teilnehmer unverzüglich nach Eingang des Angebots bzw. Gegenangebots des anderen Teilnehmers oder im Falle der Ausschreibung im Rahmen des vorab festgelegten Ausschreibungszeitraumes dieses Angebot über die hierfür vorgesehene Schaltfläche mit der Beschriftung „Akzeptieren“ annimmt („Vertragsschluss über eine Anfrage“). Der Teilnehmer, der das Kaufangebot abgegeben hat, erhält hierüber eine Benachrichtigung. |
4.3.7 |
„Anfrage-Ablehnen“: Sollten ein Teilnehmer mit den Konditionen einer Anfrage oder eines Angebotes bzw. Gegenangebots nicht einverstanden sein oder die Verfügbarkeit des Produkts nicht mehr gegeben sein, kann durch ein Klicken auf die Schaltfläche „Ablehnen“ die jeweils andere Seite darüber informiert und diese Ablehnung auf Wunsch mit einem entsprechenden Kommentar versehen werden. |
4.3.8 |
Teilnehmer sind allein verantwortlich für die Erbringung der jeweils geschuldeten Leistungen. Im Rahmen von Zusatzleistungen kann Timber Base bzw. eine Dritte Partei (z.B. externe Zahlungsdienstleister oder Logistikdienstleister) hierbei optional gemäß Ziffer 1.1.1 beauftragt werden. |
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5
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Vertragsdauer; Kündigung
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5.1 |
Dieser Vertrag beginnt mit der Aktivierung des Moduls „Marktplatz“ gemäß Ziffer 3 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. |
5.2 |
Die Parteien können diesen Vertrag über die Nutzung des Moduls „Marktplatz“ jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals ordentlich kündigen, soweit dann keine Transaktionen (Produkt-Angebote oder Produkt-Auktionen) mehr aktiv sind. |
5.3 |
Beide Parteien sind zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt, wenn für die kündigende Partei ein wichtiger Grund vorliegt, der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der jeweils kündigenden Partei ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lässt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für Timber Base insbesondere vor, wenn a) der Teilnehmer seine Mitwirkungsverpflichtungen verletzt, b) der Teilnehmer wiederholt und trotz vorangegangener Abmahnung durch Timber Base gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt, insbesondere Inhalte, die gegen gesetzliche Pflichten oder diese AGB verstoßen, auf dem Marktplatz oder dort verlinkten Websites darstellt, c) gegen den Teilnehmer ein Schuldenbereinigungsverfahren oder Insolvenzverfahren eröffnet bzw. dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, und d) der veröffentlichte Eintrag oder beworbene Website des Teilnehmers gegen Gesetze oder gute Sitten verstößt, insbesondere kriminelle, diskriminierende, gewalttätige oder gewaltverherrlichende, obszöne, beleidigende, sexistische, rassistische, fremdenfeindliche oder pornografische Inhalte ausweist, eindeutig sexuell sind oder so verstanden werden können oder wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form sonst unzumutbar ist. |
5.4 |
Als Form für die Kündigung ist Textform ausreichend für beide Parteien. Der Teilnehmer kann auch seine Aktivierung des Moduls „Marktplatz“ und damit den Vertrag beenden, indem er auf die Schaltfläche [„Zugang Marktplatz kündigen“] klickt. |
5.5 |
Gemäß dieser Marktplatz-AGB begründete Zahlungspflichten gegenüber Timber Base bestehen auch nach einer wirksamen Kündigung dieses Vertrages über die Nutzung des Moduls „Marktplatz“ fort. |
5.6 |
Die Eigenschaft als Teilnehmer der Plattform im Sinne von Ziffer 1.1. der AGB bleibt von einer Beendigung der Nutzung des Moduls „Marktplatz“ unberührt. Der Plattform-Account ist separat zu kündigen. |
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6
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Provision, Rechnungsfälligkeit, Zahlungsverzug
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6.1 |
Die Aktivierung des Moduls und die grundsätzliche Nutzung des Marktplatzes ist für Teilnehmer kostenfrei. |
6.2 |
Teilnehmer, die wirksam einen Kaufvertrag über ein Produkt im Rahmen des Modells „Direct“ gemäß Ziffer 2.2 als Angebots-Verkäufer oder Auktions-Verkäufer mit einem Teilnehmer geschlossen haben, schulden Timber Base für die Vermittlung des Vertragsabschlusses eine Provision. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweils geltenden Preisliste, einsehbar unter [https://timberbase.com/pricing/]. |
6.3 |
Timber Base stellt dem Teilnehmer eine ordnungsgemäße Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungsstellung fällig und ist ohne Abzug zahlbar, wobei Rechnungen nach Wahl von Timber Base entweder per E-Mail oder per Post versandt werden können. Stimmt der Teilnehmer einer ausschließlichen Versendung der Rechnung per E-Mail zu, erklärt er sich gleichzeitig damit einverstanden, dass in diesem Fall eine Rechnung in Papierform nicht geschuldet ist. Mit dem Erwerb des Provisionsanspruchs hat Timber Base Anspruch auf Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages, wenn nicht Teilzahlungen vereinbart sind. Eine Rückerstattung von Teilbeträgen findet nicht statt. |
6.4 |
Bei Zahlungsverzug ist Timber Base unbeschadet gesetzlicher Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. |
6.5 |
Bei Zahlungsverzug oder sonstigen begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Teilnehmers ist Timber Base, unbeschadet sonstiger Rechte, nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, weitere Produkt-Angebote oder Produkt-Auktionen vom Marktplatz zu nehmen und die weitere Ausführung des Vertrags von der vorherigen Leistung sämtlicher offenstehender Beträge und ggf. einer angemessenen Vorkasse abhängig zu machen. Im Falle der Nichtzahlung ist Timber Base berechtigt neben der vereinbarten Auftragssumme und pauschaler Mahnkosten für jede Mahnung von 10,00 € zusätzlich Schadensersatz in pauschalierter Höhe von 25 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Teilnehmer obliegt die Beweislast für einen geringeren Schaden. |
6.6 |
Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der am Ende des jeweiligen Leistungszeitraums gültigen Mehrwertsteuer. |
6.7 |
Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. |
6.8 |
Teilnehmer, die als Dritt-Nutzer gemäß Ziffer 1.3 der Timber Base SaaS-Tool-Bestimmungen an einer Einladungs-Transaktion beteiligt sind von der Provisionsverpflichtung gemäß Ziffer 6.2 befreit. |