Nutzerbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Marktplatzes “Timber Base” der Timber Base GmbH durch Teilnehmer
1 | Präambel |
1.1 | Die Timber Base GmbH, Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin („Timber Base“ oder nachfolgend auch „wir“) betreibt über ihre Website https://timberbase.com die Plattform „Timber Base“ („Plattform“). Die Plattform richtet sich weltweit an selbstständig agierende Unternehmer im Sinne von § 14 BGB aus dem Bereich der Holzindustrie und des Holzhandels (jeweils „Teilnehmer“) und bietet diesen verschiedene Funktionalitäten („Module“) zur Unterstützung und Abwicklung ihrer Geschäfte, wie diverse Software-as-a-Service-Tools oder einen Marktplatz. |
1.2 | Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform durch Teilnehmer („AGB“ oder „Vertrag“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Timber Base und dem Teilnehmer (zusammen „Parteien“), aufgrund welcher der Teilnehmer sich auf der Plattform registriert und diese nutzen darf. |
1.3 | Inhalt und Ausgestaltung der weiteren Module und deren Funktionalitäten richten sich nach eigenen zusätzlichen Bestimmungen, welche diese AGB ergänzen, soweit ein entsprechendes Modul infolge eines separaten Vertragsschlusses durch den Teilnehmer genutzt wird.. Es gelten die in diesen AGB verwendeten Definitionen auch in diesen ergänzenden Bestimmungen und umgekehrt so weit anwendbar. |
1.4 | Timber Base bietet Teilnehmern darüber hinaus optionale, separat buchbare Zusatzleistungen, wie etwa die Übernahme von Logistikaufgaben oder Zahlungsdienstleistungen an („Zusatzleistungen“). Zusatzleistungen können auch von Dritten (z.B. externen Zahlungsdienstleistern oder Logistikdienstleistern) erbracht werden. Für Zusatzleistungen gelten ggf. besondere Bedingungen und Preise, die auf der Plattform einsehbar sind. |
1.5 | Etwaige Logistikleistungen werden von Timber Base ausschließlich auf Grundlage der ADSp 2017 (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017) erbracht. |
1.6 | Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Das Angebot von Timber Base einschließlich des Markplatzes richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. |
2 | Vertragsschluss über die Nutzung der Plattform |
2.1 | Die Nutzung der Plattform durch den Teilnehmer setzt eine Registrierung des Teilnehmers voraus. Die Registrierung des Teilnehmers erfolgt grundsätzlich selbst und in eigener Verantwortung auf dem für den Teilnehmer reservierten Bereich der Webseite auf der Plattform. |
2.2 | Der Teilnehmer gibt ein bindendes Angebot über die Registrierung und die Erstellung eines Accounts ab, indem der Teilnehmer auf der Plattform, alle dort verlangten Angaben macht, einen Benutzernamen und ein Passwort für sein Teilnehmerkonto („Login-Daten“) wählt und auf den „Registrieren“-Button klickt („Angebot zur Registrierung“). Bis zu einem Klick auf den „Registrieren“-Button kann der Teilnehmer die Registrierung jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er die gemachten Angaben in den verschiedenen Feldern löscht, ergänzt oder berichtigt oder der Teilnehmer seinen Webbrowser bzw. das Tab schließt. |
2.3 | Der Vertrag zwischen Timber Base und dem Teilnehmer über die Registrierung kommt zustande, indem Timber Base nach Eingang des Angebots zur Registrierung und einer Prüfung der Angaben sowie Unterlagen eine Bestätigung über den Eingang des Angebots zur Registrierung an die E-Mail-Adresse versendet, die der Teilnehmer im Rahmen der Registrierung angegeben hat („Vertragsschluss bzgl. der Registrierung“). Diese Bestelleingangsbestätigungs-E-Mail stellt die Annahme des Angebots zur Registrierung durch Timber Base dar und enthält einen Aktivierungslink, mit dem der Teilnehmer seinen Account aktivieren kann. |
3 | Inhalte auf der Plattform |
3.1 | Timber Base nimmt keine Vorabprüfung der von Teilnehmern gemachten Angaben oder auf der Plattform hochgeladenen Unterlagen, der angegebenen Suchworte und Suchwortkombinationen sowie der sonstigen durch den Teilnehmer bereitgestellten Medien wie insbesondere Videos, Bilder, Dokumente, Produkt-Beschreibungen auch mittels externer Links („Inhalte“) vor. Der Teilnehmer ist insofern ausschließlich selbst für den veröffentlichten Inhalt des Eintrags verantwortlich. Er steht ausschließlich selbst dafür ein, dass die sein Unternehmen oder sein Produkt und sein Produkt-Angebot bzw. Produkt-Auktion betreffenden Inhalte inhaltlich richtig sind. |
3.2 | Timber Base ist berechtigt, auf der Plattform Werbung aufzuschalten. |
3.3 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, keine Inhalte, die Rechte Dritter (zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte etc.) verletzen, sonst gegen geltendes Recht verstoßen (zum Beispiel Jugendschutz- oder Datenschutzvorschriften) oder die kriminell, diskriminierend, gewalttätig oder gewaltverherrlichend, obszön, beleidigend, sexistisch, rassistisch, fremdenfeindlich, pornografisch oder eindeutig sexuell sind oder so verstanden werden können („Verbotene Inhalte“) auf der Plattform einzustellen oder solche sonst im Zusammenhang mit der Plattform zu verwenden. Timber Base ist berechtigt, Verbotene Inhalte auf der Plattform unverzüglich zu sperren oder zu entfernen; dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer aufgrund einer Beschwerde eines Dritten, eines Gerichtsurteils oder behördlich oder gesetzlich verpflichtet ist, Inhalte zu löschen oder zu sperren. Beschließt Timber Base die veröffentlichten Inhalte zu sperren oder zu entfernen, so wird dem betroffenen Teilnehmer spätestens mit ihrer Löschung per E-Mail eine Begründung dieser Entscheidung übermittelt. |
4 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit |
4.1 | Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, nur Holz aus nachhaltig bewirtschafteter Herkunft auf der Plattform anzubieten oder nachzufragen. Produkte, welche unter Verletzung von geltenden Abkommen und Regularien zum Schutz der Wälder und gegen illegalen Holzeinschlag zu verstoßen (z.B. EUTR Verordnung (EU) Nr. 995/2010) („Verbotene Produkte“) dürfen auf der Plattform nicht angeboten werden. |
4.2 | Timber Base ist berechtigt, im begründeten Fall, Produkt-Angebote bzw. Produkt-Auktionen im Sinne von Ziffer 4 der Marktplatz-AGB vom Marktplatz bzw. sonstige Transaktionen wie z.B. Einladungs-Transaktionen gemäß Ziffer 1.3 der SaaS-Tool-Bestimmungen von der Plattform zu entfernen oder auch das Vertragsverhältnis mit Teilnehmern zu beenden, die gegen vorbezeichnete Pflicht, keine Verbotenen Produkte anzubieten, verstoßen. Beschließt Timber Base dies, so wird dem betroffenen Teilnehmer spätestens mit der Entfernung per E-Mail eine Begründung dieser Entscheidung übermittelt. |
4.3 | Der Teilnehmer stellt Timber Base von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Timber Base wegen Rechtsverstößen aufgrund Verbotener Produkte auf der Plattform geltend machen, sofern der Teilnehmer diese Rechtsverletzungen oder -verstöße zu vertreten hat. Der Teilnehmer übernimmt insoweit auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Timber Base. |
5 | Sonstige Pflichten des Teilnehmers |
5.1 | Zur Kommunikation des Teilnehmers mit Timber Base stellt der Teilnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, die er regelmäßig abruft. |
5.2 | Ein Teilnehmer, der eine Transaktion (z.B. eine Produkt-Angebot bzw. eine Produkt-Auktion oder eine Einladungs-Transaktion) veröffentlicht, ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Veröffentlichung der Transaktion vorgesehenen Inhalte wie z.B. Unternehmensdaten, Produkt-Daten, Preise und notwendige Texte, Bilder, Links etc. selbst und in eigener Verantwortung auf der für ihn reservierten Sektion auf der Plattform einzustellen. Im Einzelfall übernimmt Timber Base auch die Veröffentlichung eines Produkt-Angebots bzw. einer Produkt-Auktion für den Angebots-Verkäufer bzw. Auktionsverkäufer nach dessen Anweisungen und auf dessen alleinige Verantwortung. Die Regeln dieses Abschnitts gelten insoweit entsprechend. |
5.3 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die auf der Plattform angegebene Website des Teilnehmers erreichbar ist und nicht gegen geltendes Recht (u. A. Impressumpflicht) oder sonstige Rechte Dritter (Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte, Namensrecht oder ähnliches) verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere keine Inhalte aufweist, die kriminell, diskriminierend, gewalttätig oder gewaltverherrlichend, obszön, beleidigend, sexistisch, rassistisch, fremdenfeindlich, pornografisch oder eindeutig sexuell sind oder so verstanden werden können. |
5.4 | Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, sich mehr als einmal mit demselben Unternehmen zu registrieren. |
5.5 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Unternehmensdaten auf der Plattform (insbesondere Daten zu Kontakt- und Geschäftsinformationen des Teilnehmers) stets aktuell zu halten. |
5.6 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, Timber Base seine Kontakt- und Geschäftsinformationen zu übermitteln, damit Timber Base sicherstellen kann, dass der Teilnehmer als Anbieter der Produkte in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise gekennzeichnet werden kann, um den anderen Teilnehmern einen schnellen, direkten und permanenten Kontakt zu ermöglichen. Das umfasst insbesondere, ein vollständiges Impressum, das mindestens Angaben zum vollen Vor- und Nachname und zur Anschrift des Teilnehmers sowie bei juristischen Personen der Rechtsform und den Vertretungsberechtigten mit vollem Vor- und Nachnamen, das Register, in das der Teilnehmer eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die E-Mail-Adresse, Telefon- sowie Telefax-Nummer enthält. Das Impressum ist leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. |
5.7 | Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, dass sein Account keinem Dritten zugänglich gemacht wird und dass sämtliche Login-Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden. Für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung von Benutzername und Passwort vorgenommen werden, ist der Teilnehmer wie für eigenes Handeln verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer die missbräuchliche Verwendung nicht zu vertreten hat, insbesondere Benutzername und Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Timber Base unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung des Passwortes oder Accounts gekommen ist oder ihm bekannt wird oder er befürchten muss, dass Dritte von den Login-Daten Kenntnis erlangt haben. Sobald Timber Base von einer unbefugten Nutzung Kenntnis erlangt, stellt Timber Base dem Teilnehmer neue Login-Daten zur Verfügung. In Einzelfällen sperrt Timber Base die Nutzung der Plattform durch den Teilnehmer nach billigem Ermessen vorübergehend, um einen weiteren Missbrauch zu verhindern. Timber Base entsperrt die Nutzung der Plattform durch den Teilnehmer, wenn eine sichere Nutzung wieder möglich ist. |
5.8 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Plattform nicht zu rechts- oder sittenwidrigen Zwecken zu nutzen. Bei jeder Nutzung sind die geltenden Gesetze, insbesondere Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, Steuerrecht etc. zu beachten. |
5.9 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen oder zu verarbeiten, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. |
5.10 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, keine schädlichen Computerprogramme, beispielsweise Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädlichen Codes oder Malware auf die Plattform hochzuladen oder über dieses zu versenden. |
6 | Verfügbarkeit |
6.1 | Timber Base ist verpflichtet, die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel zu betreiben und erreichbar zu machen („Verfügbarkeitsquote“). Der erste für die Verfügbarkeitsquote maßgebliche Zeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und endet mit Ende des Kalendermonats, in den der Vertragsschluss fällt. Darauffolgende, für die Verfügbarkeitsquote maßgebliche Zeiträume beginnen jeweils zum ersten eines Kalendermonats und enden mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der jeweils folgende maßgebliche Zeitraum begonnen hat. |
6.2 | Zeiten, zu denen der Teilnehmer die Plattform aufgrund notwendiger Pflege- und Wartungsarbeiten nicht erreichen kann, sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von Timber Base liegen, wie insbesondere höhere Gewalt, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote nicht berücksichtigt. |
6.3 | Timber Base wird dem Teilnehmer nach Möglichkeit über geplante Pflege- und Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es Timber Base ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere, wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist. |
7 | Nutzungsrechte an den Inhalten |
7.1 | Der Teilnehmer räumt Timber Base für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung, Darstellung und Verbreitung aller zur Verfügung gestellten Inhalte ein, soweit für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von Timber Base im Rahmen dieses Vertrags erforderlich. Dies umfasst insbesondere das Recht von Timber Base, bereitgestellte Inhalte so zu bearbeiten, dass sie den technischen Anforderungen der Plattform bei der Veröffentlichung von Einträgen und der Darstellung der Produkte des Teilnehmers entsprechen. |
7.2 | Timber Base nimmt die Einräumung der Nutzungsrechte an. |
7.3 | Zur Klarstellung: Die Einräumung der Nutzungsrechte durch den Teilnehmer an Timber Base unter diesem Vertrag hat keine Auswirkungen auf das Recht des Teilnehmers, über die Produkte und Produktinformationen, insbesondere hierin enthaltene Logos, Marken oder schriftliche Darstellungen weiterhin frei zu verfügen, sofern hierdurch die an Timber Base eingeräumten Rechte umfassend gewahrt bleiben. Der Teilnehmer bleibt insbesondere berechtigt, auch weiteren Handelspartnern entsprechende, nicht ausschließliche Rechte an den Produkten und Produktinformationen einzuräumen. |
8 | Rankinginformation |
8.1 | Die Sortierung und Platzierung der veröffentlichten Einträge („Ranking“) auf der Plattform bzw. auf dem Marktplatz im Rahmen des entsprechenden Moduls erfolgt je nach Auswahl der Interessenten nach Rubriken, Themengebieten und dem Alphabet. Ein sonstiges Ranking der Einträge durch Timber Base wird nicht vorgenommen; die Sortierung und Platzierung erfolgt rein zufällig. |
8.2 | Es besteht für den Teilnehmer die Möglichkeit, das Ranking der veröffentlichten Einträge durch die Entrichtung eines direkten oder indirekten Entgelts gegenüber Timber Base zu beeinflussen. |
9 | Datenschutz |
Timber Base verarbeitet personenbezogene Daten aus der Sphäre des Teilnehmers. Nähere Informationen über die Kategorien dieser personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung können der Datenschutzerklärung entnommen werden. | |
10 | Vertragsdauer; Kündigung |
10.1 | Dieser Vertrag beginnt mit der Erstellung des Accounts im Rahmen der Registrierung für die Plattform und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. |
10.2 | Die Parteien können diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals ordentlich kündigen. |
10.3 | Beide Parteien sind zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt, wenn für die kündigende Partei ein wichtiger Grund vorliegt, der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der jeweils kündigenden Partei ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lässt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für Timber Base insbesondere vor, wenn
|
10.4 | Als Form für die Kündigung ist Textform ausreichend für beide Parteien. |
10.5 | Gegenüber Timber Base begründete Zahlungspflichten, etwa gemäß der einschlägigen Regelungen für zusätzliche Module im Sinne von Ziffer 1.1, bestehen auch nach einer wirksamen Kündigung dieses Vertrages fort. |
11 | Schadensersatz und Haftung |
11.1 | Für kostenlose Leistungen haftet Timber Base nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
11.2 | Im Übrigen haftet Timber Base für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. |
11.3 | In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Timber Base bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Teilnehmer deswegen regelmäßig verlassen darf. |
11.4 | Timber Base haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. |
11.5 | Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 12.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. |
11.6 | Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust sind im Fall von 12.3 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Teilnehmer angefallen wäre. |
11.7 | Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Timber Base entsprechend. |
11.8 | Eine etwaige Haftung von Timber Base für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes oder geltender Datenschutzgesetze bleibt unberührt. |
11.9 | Eine weitergehende Haftung von Timber Base ist ausgeschlossen. |
12 | Vertraulichkeit und Geheimhaltung |
12.1 | Der Teilnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) von Timber Base, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von Timber Base als vertraulich bezeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch verbundene Unternehmen, an denen der Teilnehmer keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter der Teilnehmer sowie sonstige von Teilnehmern beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten. |
12.2 | Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Plattform sowie sämtliche Technologien von Timber Base, Auskünfte, die Timber Base im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt, sowie dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen. Die von Timber Base eingeräumten Nutzungsrechte bleiben jedoch unberührt. |
Änderung dieser AGB und der vertraglich vereinbarten Leistungen | |
13 | Änderungen dieser AGB |
13.1.1 | Timber Base behält sich vor, diese AGB während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft abzuändern und zu aktualisieren. Dies gilt auch, wenn die Änderung rein technischer Natur oder prozessbedingt notwendig ist, die Übereinstimmung mit geltendem Recht nach Gesetz oder behördlicher Anordnung hergestellt werden soll oder wenn neue Produkte/Dienstleistungen oder einzelne Elemente bestehender Produkte/Dienstleistungen eingeführt oder geändert werden. Ausdrücklich nicht von vorstehendem Änderungsvorbehalt erfasst, ist das nachträgliche Einführen einer Entgeltpflicht für die Nutzung der Plattform als solche durch Teilnehmer (gilt nicht für Module gemäß Ziffer 1.3 und Zusatzleistungen gemäß Ziffer 1.4). Änderungen werden dem Teilnehmer vor dem geplanten Inkrafttreten im Mitgliederbereich angekündigt und auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zur Verfügung gestellt. |
13.1.2 | Die vorgeschlagenen Änderungen gelten nach Ablauf einer im Hinblick auf Art und Umfang der jeweils geplanten Änderungen und deren Folgen angemessenen Frist. Diese Frist beträgt mindestens 15 Kalendertage ab dem Zeitpunkt, an dem Timber Base die Teilnehmer über die geplanten Änderungen informiert hat. |
13.1.3 | Die vorstehende Frist gilt nicht, wenn Timber Base (i) aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen der AGB in einer Art und Weise vornehmen muss, die es nicht gestatten, die vorgenannte Frist einzuhalten oder (ii) in Ausnahmefällen die AGB zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern muss, um die Plattform, Verbraucher oder Teilnehmer vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Sicherheitsrisiken zu schützen. |
13.1.4 | Der Teilnehmer kann nach Erhalt der Mitteilung über die geplanten AGB-Änderungen jederzeit durch schriftliche Erklärung oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Frist gem. Ziff. 14.1.2 verzichten. Das Einstellen neuer Produkt-Angebote bzw. das Teilnehmen an Produkt-Auktionen auf dem Marktplatz oder das Durchführen einer Einladung gemäß der SaaS-Tool-Bestimmungen vor Ablauf der Frist, ist als eindeutige bestätigende Handlung zu betrachten, durch die auf die Frist verzichtet wird, außer in den Fällen, in denen die angemessene und verhältnismäßige Frist zur Umsetzung der AGB-Änderungen mehr als 15 Kalendertage beträgt. In diesen Fällen gilt das Einstellen nicht automatisch als Verzicht auf die Frist. |
13.2 | Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen |
13.2.1 | Timber Base behält sich das Recht vor, die unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem Grund erforderlich ist und diese Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Teilnehmers verschiebt, so dass die Änderungen für den Teilnehmer zumutbar sind. |
13.2.2 | Ein triftiger Grund liegt vor, wenn neue technischen Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Leistungsänderung erfordern. Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen teilt Timber Base dem Teilnehmer mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mit („Änderungsmitteilung“). |
13.2.3 | Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der Teilnehmer nicht bis zu deren Wirksamwerden widerspricht. Timber Base weist den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung besonders auf diese Rechtsfolge hin. |
13.3 | 13.3 Neue Teilnehmer: Bei der Registrierung für die Nutzung der Plattform gemäß Ziffer 2 der AGB kann der Teilnehmer neben der Eröffnung seines Plattform-Accounts auch eine Aktivierung des Moduls Marktplatz beantragen. Die Aktivierung des Moduls „Marktplatz” kommt zustande, indem Timber Base nach Eingang des Antrags eine Bestätigung über die Aktivierung an die E-Mail-Adresse versendet, die der Teilnehmer im Rahmen der Registrierung für die Plattform angegeben hat („Aktivierung des Moduls Marktplatz”). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt die Annahme des Antrags zur Registrierung durch Timber Base dar und enthält einen Aktivierungslink, mit dem der Teilnehmer das Modul aktivieren kann. |
13.4 | Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen den Teilnehmern schon vor der Offenlegung durch Timber Base bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Teilnehmern bekannt werden, vom Teilnehmern ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von Timber Base selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Teilnehmer auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen. |
13.5 | Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und darüber hinaus fünf Jahre ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Teilnehmer gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind. |
13.6 | Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Timber Base unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Timber Base kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von den Teilnehmern schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt. |
13.7 | Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist Timber Base berechtigt, den Teilnehmern unter Nennung des vollen Unternehmensnamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden öffentlich zu benennen. Der Teilnehmer kann dieser Nennung bzw. Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per E-Mail) widersprechen. |
13.8 | Mit Ausnahme von Ziffer 14.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. |
14 | Sonstiges |
14.1 | Die Nutzung der Plattform durch den Teilnehmer als solche ist kostenfrei. |
14.2 | Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Timber Base und dem Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). |
14.3 | Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich sämtlicher aktivierter Module oder gebuchter Zusatzleistungen ist Berlin, Deutschland. |
14.4 | Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB oder in sonstigen zwischen Timber Base und einem Teilnehmer getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese eine Regelungslücke enthalten, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie das grundlegende vertragliche Verhältnis zwischen Timber Base und dem Teilnehmer unberührt. Änderungen und Nebenabreden zu diesen AGB oder allen sonstigen zwischen Timber Base und einem Teilnehmer geltenden Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. |
14.5 | Ein Teilnehmer kann gegen Forderungen von Timber Base nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht. |
1 |
Präambel |
1.1 | Die Timber Base GmbH, Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin („Timber Base“ oder nachfolgend auch „wir“) betreibt über ihre Website https://timberbase.com die Plattform „Timber Base“ („Plattform“). Die Plattform richtet sich weltweit an selbstständig agierende Unternehmer im Sinne von § 14 BGB aus dem Bereich der Holzindustrie und des Holzhandels (jeweils „Teilnehmer“) und bietet diesen verschiedene Funktionalitäten („Module“) zur Unterstützung und Abwicklung ihrer Geschäfte, wie diverse Software-as-a-Service-Tools oder einen Marktplatz. |
1.2 | Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform durch Teilnehmer („AGB“ oder „Vertrag“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Timber Base und dem Teilnehmer (zusammen „Parteien“), aufgrund welcher der Teilnehmer sich auf der Plattform registriert und diese nutzen darf. |
1.3 | Inhalt und Ausgestaltung der weiteren Module und deren Funktionalitäten richten sich nach eigenen zusätzlichen Bestimmungen, welche diese AGB ergänzen, soweit ein entsprechendes Modul infolge eines separaten Vertragsschlusses durch den Teilnehmer genutzt wird.. Es gelten die in diesen AGB verwendeten Definitionen auch in diesen ergänzenden Bestimmungen und umgekehrt so weit anwendbar. |
1.4 | Timber Base bietet Teilnehmern darüber hinaus optionale, separat buchbare Zusatzleistungen, wie etwa die Übernahme von Logistikaufgaben oder Zahlungsdienstleistungen an („Zusatzleistungen“). Zusatzleistungen können auch von Dritten (z.B. externen Zahlungsdienstleistern oder Logistikdienstleistern) erbracht werden. Für Zusatzleistungen gelten ggf. besondere Bedingungen und Preise, die auf der Plattform einsehbar sind. |
1.5 | Etwaige Logistikleistungen werden von Timber Base ausschließlich auf Grundlage der ADSp 2017 (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017) erbracht. |
1.6 | Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Das Angebot von Timber Base einschließlich des Markplatzes richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. |
2 |
Vertragsschluss über die Nutzung der Plattform |
2.1 | Die Nutzung der Plattform durch den Teilnehmer setzt eine Registrierung des Teilnehmers voraus. Die Registrierung des Teilnehmers erfolgt grundsätzlich selbst und in eigener Verantwortung auf dem für den Teilnehmer reservierten Bereich der Webseite auf der Plattform. |
2.2 | Der Teilnehmer gibt ein bindendes Angebot über die Registrierung und die Erstellung eines Accounts ab, indem der Teilnehmer auf der Plattform, alle dort verlangten Angaben macht, einen Benutzernamen und ein Passwort für sein Teilnehmerkonto („Login-Daten“) wählt und auf den „Registrieren“-Button klickt („Angebot zur Registrierung“). Bis zu einem Klick auf den „Registrieren“-Button kann der Teilnehmer die Registrierung jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er die gemachten Angaben in den verschiedenen Feldern löscht, ergänzt oder berichtigt oder der Teilnehmer seinen Webbrowser bzw. das Tab schließt. |
2.3 | Der Vertrag zwischen Timber Base und dem Teilnehmer über die Registrierung kommt zustande, indem Timber Base nach Eingang des Angebots zur Registrierung und einer Prüfung der Angaben sowie Unterlagen eine Bestätigung über den Eingang des Angebots zur Registrierung an die E-Mail-Adresse versendet, die der Teilnehmer im Rahmen der Registrierung angegeben hat („Vertragsschluss bzgl. der Registrierung“). Diese Bestelleingangsbestätigungs-E-Mail stellt die Annahme des Angebots zur Registrierung durch Timber Base dar und enthält einen Aktivierungslink, mit dem der Teilnehmer seinen Account aktivieren kann. |
3 |
Inhalte auf der Plattform |
3.1 | Timber Base nimmt keine Vorabprüfung der von Teilnehmern gemachten Angaben oder auf der Plattform hochgeladenen Unterlagen, der angegebenen Suchworte und Suchwortkombinationen sowie der sonstigen durch den Teilnehmer bereitgestellten Medien wie insbesondere Videos, Bilder, Dokumente, Produkt-Beschreibungen auch mittels externer Links („Inhalte“) vor. Der Teilnehmer ist insofern ausschließlich selbst für den veröffentlichten Inhalt des Eintrags verantwortlich. Er steht ausschließlich selbst dafür ein, dass die sein Unternehmen oder sein Produkt und sein Produkt-Angebot bzw. Produkt-Auktion betreffenden Inhalte inhaltlich richtig sind. |
3.2 | Timber Base ist berechtigt, auf der Plattform Werbung aufzuschalten. |
3.3 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, keine Inhalte, die Rechte Dritter (zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte etc.) verletzen, sonst gegen geltendes Recht verstoßen (zum Beispiel Jugendschutz- oder Datenschutzvorschriften) oder die kriminell, diskriminierend, gewalttätig oder gewaltverherrlichend, obszön, beleidigend, sexistisch, rassistisch, fremdenfeindlich, pornografisch oder eindeutig sexuell sind oder so verstanden werden können („Verbotene Inhalte“) auf der Plattform einzustellen oder solche sonst im Zusammenhang mit der Plattform zu verwenden. Timber Base ist berechtigt, Verbotene Inhalte auf der Plattform unverzüglich zu sperren oder zu entfernen; dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer aufgrund einer Beschwerde eines Dritten, eines Gerichtsurteils oder behördlich oder gesetzlich verpflichtet ist, Inhalte zu löschen oder zu sperren. Beschließt Timber Base die veröffentlichten Inhalte zu sperren oder zu entfernen, so wird dem betroffenen Teilnehmer spätestens mit ihrer Löschung per E-Mail eine Begründung dieser Entscheidung übermittelt. |
4 |
Umweltschutz und Nachhaltigkeit |
4.1 | Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, nur Holz aus nachhaltig bewirtschafteter Herkunft auf der Plattform anzubieten oder nachzufragen. Produkte, welche unter Verletzung von geltenden Abkommen und Regularien zum Schutz der Wälder und gegen illegalen Holzeinschlag zu verstoßen (z.B. EUTR Verordnung (EU) Nr. 995/2010) („Verbotene Produkte“) dürfen auf der Plattform nicht angeboten werden. |
4.2 | Timber Base ist berechtigt, im begründeten Fall, Produkt-Angebote bzw. Produkt-Auktionen im Sinne von Ziffer 4 der Marktplatz-AGB vom Marktplatz bzw. sonstige Transaktionen wie z.B. Einladungs-Transaktionen gemäß Ziffer 1.3 der SaaS-Tool-Bestimmungen von der Plattform zu entfernen oder auch das Vertragsverhältnis mit Teilnehmern zu beenden, die gegen vorbezeichnete Pflicht, keine Verbotenen Produkte anzubieten, verstoßen. Beschließt Timber Base dies, so wird dem betroffenen Teilnehmer spätestens mit der Entfernung per E-Mail eine Begründung dieser Entscheidung übermittelt. |
4.3 | Der Teilnehmer stellt Timber Base von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Timber Base wegen Rechtsverstößen aufgrund Verbotener Produkte auf der Plattform geltend machen, sofern der Teilnehmer diese Rechtsverletzungen oder -verstöße zu vertreten hat. Der Teilnehmer übernimmt insoweit auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Timber Base. |
5 |
Sonstige Pflichten des Teilnehmers |
5.1 | Zur Kommunikation des Teilnehmers mit Timber Base stellt der Teilnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, die er regelmäßig abruft. |
5.2 | Ein Teilnehmer, der eine Transaktion (z.B. eine Produkt-Angebot bzw. eine Produkt-Auktion oder eine Einladungs-Transaktion) veröffentlicht, ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Veröffentlichung der Transaktion vorgesehenen Inhalte wie z.B. Unternehmensdaten, Produkt-Daten, Preise und notwendige Texte, Bilder, Links etc. selbst und in eigener Verantwortung auf der für ihn reservierten Sektion auf der Plattform einzustellen. Im Einzelfall übernimmt Timber Base auch die Veröffentlichung eines Produkt-Angebots bzw. einer Produkt-Auktion für den Angebots-Verkäufer bzw. Auktionsverkäufer nach dessen Anweisungen und auf dessen alleinige Verantwortung. Die Regeln dieses Abschnitts gelten insoweit entsprechend. |
5.3 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die auf der Plattform angegebene Website des Teilnehmers erreichbar ist und nicht gegen geltendes Recht (u. A. Impressumpflicht) oder sonstige Rechte Dritter (Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte, Namensrecht oder ähnliches) verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere keine Inhalte aufweist, die kriminell, diskriminierend, gewalttätig oder gewaltverherrlichend, obszön, beleidigend, sexistisch, rassistisch, fremdenfeindlich, pornografisch oder eindeutig sexuell sind oder so verstanden werden können. |
5.4 | Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, sich mehr als einmal mit demselben Unternehmen zu registrieren. |
5.5 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Unternehmensdaten auf der Plattform (insbesondere Daten zu Kontakt- und Geschäftsinformationen des Teilnehmers) stets aktuell zu halten. |
5.6 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, Timber Base seine Kontakt- und Geschäftsinformationen zu übermitteln, damit Timber Base sicherstellen kann, dass der Teilnehmer als Anbieter der Produkte in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise gekennzeichnet werden kann, um den anderen Teilnehmern einen schnellen, direkten und permanenten Kontakt zu ermöglichen. Das umfasst insbesondere, ein vollständiges Impressum, das mindestens Angaben zum vollen Vor- und Nachname und zur Anschrift des Teilnehmers sowie bei juristischen Personen der Rechtsform und den Vertretungsberechtigten mit vollem Vor- und Nachnamen, das Register, in das der Teilnehmer eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die E-Mail-Adresse, Telefon- sowie Telefax-Nummer enthält. Das Impressum ist leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. |
5.7 | Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, dass sein Account keinem Dritten zugänglich gemacht wird und dass sämtliche Login-Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden. Für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung von Benutzername und Passwort vorgenommen werden, ist der Teilnehmer wie für eigenes Handeln verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer die missbräuchliche Verwendung nicht zu vertreten hat, insbesondere Benutzername und Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Timber Base unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung des Passwortes oder Accounts gekommen ist oder ihm bekannt wird oder er befürchten muss, dass Dritte von den Login-Daten Kenntnis erlangt haben. Sobald Timber Base von einer unbefugten Nutzung Kenntnis erlangt, stellt Timber Base dem Teilnehmer neue Login-Daten zur Verfügung. In Einzelfällen sperrt Timber Base die Nutzung der Plattform durch den Teilnehmer nach billigem Ermessen vorübergehend, um einen weiteren Missbrauch zu verhindern. Timber Base entsperrt die Nutzung der Plattform durch den Teilnehmer, wenn eine sichere Nutzung wieder möglich ist. |
5.8 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Plattform nicht zu rechts- oder sittenwidrigen Zwecken zu nutzen. Bei jeder Nutzung sind die geltenden Gesetze, insbesondere Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, Steuerrecht etc. zu beachten. |
5.9 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen oder zu verarbeiten, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. |
5.10 | Der Teilnehmer ist verpflichtet, keine schädlichen Computerprogramme, beispielsweise Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädlichen Codes oder Malware auf die Plattform hochzuladen oder über dieses zu versenden. |
6 |
Verfügbarkeit |
6.1 | Timber Base ist verpflichtet, die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel zu betreiben und erreichbar zu machen („Verfügbarkeitsquote“). Der erste für die Verfügbarkeitsquote maßgebliche Zeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und endet mit Ende des Kalendermonats, in den der Vertragsschluss fällt. Darauffolgende, für die Verfügbarkeitsquote maßgebliche Zeiträume beginnen jeweils zum ersten eines Kalendermonats und enden mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der jeweils folgende maßgebliche Zeitraum begonnen hat. |
6.2 | Zeiten, zu denen der Teilnehmer die Plattform aufgrund notwendiger Pflege- und Wartungsarbeiten nicht erreichen kann, sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von Timber Base liegen, wie insbesondere höhere Gewalt, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote nicht berücksichtigt. |
6.3 | Timber Base wird dem Teilnehmer nach Möglichkeit über geplante Pflege- und Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es Timber Base ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere, wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist. |
7 |
Nutzungsrechte an den Inhalten |
7.1 | Der Teilnehmer räumt Timber Base für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung, Darstellung und Verbreitung aller zur Verfügung gestellten Inhalte ein, soweit für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von Timber Base im Rahmen dieses Vertrags erforderlich. Dies umfasst insbesondere das Recht von Timber Base, bereitgestellte Inhalte so zu bearbeiten, dass sie den technischen Anforderungen der Plattform bei der Veröffentlichung von Einträgen und der Darstellung der Produkte des Teilnehmers entsprechen. |
7.2 | Timber Base nimmt die Einräumung der Nutzungsrechte an. |
7.3 | Zur Klarstellung: Die Einräumung der Nutzungsrechte durch den Teilnehmer an Timber Base unter diesem Vertrag hat keine Auswirkungen auf das Recht des Teilnehmers, über die Produkte und Produktinformationen, insbesondere hierin enthaltene Logos, Marken oder schriftliche Darstellungen weiterhin frei zu verfügen, sofern hierdurch die an Timber Base eingeräumten Rechte umfassend gewahrt bleiben. Der Teilnehmer bleibt insbesondere berechtigt, auch weiteren Handelspartnern entsprechende, nicht ausschließliche Rechte an den Produkten und Produktinformationen einzuräumen. |
8 |
Rankinginformation |
8.1 | Die Sortierung und Platzierung der veröffentlichten Einträge („Ranking“) auf der Plattform bzw. auf dem Marktplatz im Rahmen des entsprechenden Moduls erfolgt je nach Auswahl der Interessenten nach Rubriken, Themengebieten und dem Alphabet. Ein sonstiges Ranking der Einträge durch Timber Base wird nicht vorgenommen; die Sortierung und Platzierung erfolgt rein zufällig. |
8.2 | Es besteht für den Teilnehmer die Möglichkeit, das Ranking der veröffentlichten Einträge durch die Entrichtung eines direkten oder indirekten Entgelts gegenüber Timber Base zu beeinflussen. |
9 |
Datenschutz |
Timber Base verarbeitet personenbezogene Daten aus der Sphäre des Teilnehmers. Nähere Informationen über die Kategorien dieser personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung können der Datenschutzerklärung entnommen werden. | |
10 |
Vertragsdauer; Kündigung |
10.1 | Dieser Vertrag beginnt mit der Erstellung des Accounts im Rahmen der Registrierung für die Plattform und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. |
10.2 | Die Parteien können diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals ordentlich kündigen. |
10.3 | Beide Parteien sind zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt, wenn für die kündigende Partei ein wichtiger Grund vorliegt, der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der jeweils kündigenden Partei ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lässt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für Timber Base insbesondere vor, wenn
|
10.4 | Als Form für die Kündigung ist Textform ausreichend für beide Parteien. |
10.5 | Gegenüber Timber Base begründete Zahlungspflichten, etwa gemäß der einschlägigen Regelungen für zusätzliche Module im Sinne von Ziffer 1.1, bestehen auch nach einer wirksamen Kündigung dieses Vertrages fort. |
11 |
Schadensersatz und Haftung |
11.1 | Für kostenlose Leistungen haftet Timber Base nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
11.2 | Im Übrigen haftet Timber Base für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. |
11.3 | In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Timber Base bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Teilnehmer deswegen regelmäßig verlassen darf. |
11.4 | Timber Base haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. |
11.5 | Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 12.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. |
11.6 | Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust sind im Fall von 12.3 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Teilnehmer angefallen wäre. |
11.7 | Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Timber Base entsprechend. |
11.8 | Eine etwaige Haftung von Timber Base für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes oder geltender Datenschutzgesetze bleibt unberührt. |
11.9 | Eine weitergehende Haftung von Timber Base ist ausgeschlossen. |
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Vertraulichkeit und Geheimhaltung |
12.1 | Der Teilnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) von Timber Base, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von Timber Base als vertraulich bezeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch verbundene Unternehmen, an denen der Teilnehmer keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter der Teilnehmer sowie sonstige von Teilnehmern beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten. |
12.2 | Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Plattform sowie sämtliche Technologien von Timber Base, Auskünfte, die Timber Base im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt, sowie dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen. Die von Timber Base eingeräumten Nutzungsrechte bleiben jedoch unberührt. |
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Änderung dieser AGB und der vertraglich vereinbarten Leistungen |
13.1 | Änderungen dieser AGB |
13.1.1 | Timber Base behält sich vor, diese AGB während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft abzuändern und zu aktualisieren. Dies gilt auch, wenn die Änderung rein technischer Natur oder prozessbedingt notwendig ist, die Übereinstimmung mit geltendem Recht nach Gesetz oder behördlicher Anordnung hergestellt werden soll oder wenn neue Produkte/Dienstleistungen oder einzelne Elemente bestehender Produkte/Dienstleistungen eingeführt oder geändert werden. Ausdrücklich nicht von vorstehendem Änderungsvorbehalt erfasst, ist das nachträgliche Einführen einer Entgeltpflicht für die Nutzung der Plattform als solche durch Teilnehmer (gilt nicht für Module gemäß Ziffer 1.3 und Zusatzleistungen gemäß Ziffer 1.4). Änderungen werden dem Teilnehmer vor dem geplanten Inkrafttreten im Mitgliederbereich angekündigt und auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zur Verfügung gestellt. |
13.1.2 | Die vorgeschlagenen Änderungen gelten nach Ablauf einer im Hinblick auf Art und Umfang der jeweils geplanten Änderungen und deren Folgen angemessenen Frist. Diese Frist beträgt mindestens 15 Kalendertage ab dem Zeitpunkt, an dem Timber Base die Teilnehmer über die geplanten Änderungen informiert hat. |
13.1.3 | Die vorstehende Frist gilt nicht, wenn Timber Base (i) aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen der AGB in einer Art und Weise vornehmen muss, die es nicht gestatten, die vorgenannte Frist einzuhalten oder (ii) in Ausnahmefällen die AGB zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern muss, um die Plattform, Verbraucher oder Teilnehmer vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Sicherheitsrisiken zu schützen. |
13.1.4 | Der Teilnehmer kann nach Erhalt der Mitteilung über die geplanten AGB-Änderungen jederzeit durch schriftliche Erklärung oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Frist gem. Ziff. 14.1.2 verzichten. Das Einstellen neuer Produkt-Angebote bzw. das Teilnehmen an Produkt-Auktionen auf dem Marktplatz oder das Durchführen einer Einladung gemäß der SaaS-Tool-Bestimmungen vor Ablauf der Frist, ist als eindeutige bestätigende Handlung zu betrachten, durch die auf die Frist verzichtet wird, außer in den Fällen, in denen die angemessene und verhältnismäßige Frist zur Umsetzung der AGB-Änderungen mehr als 15 Kalendertage beträgt. In diesen Fällen gilt das Einstellen nicht automatisch als Verzicht auf die Frist. |
13.2 | Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen |
13.2.1 | Timber Base behält sich das Recht vor, die unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem Grund erforderlich ist und diese Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Teilnehmers verschiebt, so dass die Änderungen für den Teilnehmer zumutbar sind. |
13.2.2 | Ein triftiger Grund liegt vor, wenn neue technischen Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Leistungsänderung erfordern. Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen teilt Timber Base dem Teilnehmer mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mit („Änderungsmitteilung“). |
13.2.3 | Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der Teilnehmer nicht bis zu deren Wirksamwerden widerspricht. Timber Base weist den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung besonders auf diese Rechtsfolge hin. |
13.3 | Neue Teilnehmer: Bei der Registrierung für die Nutzung der Plattform gemäß Ziffer 2 der AGB kann der Teilnehmer neben der Eröffnung seines Plattform-Accounts auch eine Aktivierung des Moduls Marktplatz beantragen. Die Aktivierung des Moduls „Marktplatz” kommt zustande, indem Timber Base nach Eingang des Antrags eine Bestätigung über die Aktivierung an die E-Mail-Adresse versendet, die der Teilnehmer im Rahmen der Registrierung für die Plattform angegeben hat („Aktivierung des Moduls Marktplatz”). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt die Annahme des Antrags zur Registrierung durch Timber Base dar und enthält einen Aktivierungslink, mit dem der Teilnehmer das Modul aktivieren kann. |
13.4 | Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen den Teilnehmern schon vor der Offenlegung durch Timber Base bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Teilnehmern bekannt werden, vom Teilnehmern ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von Timber Base selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Teilnehmer auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen. |
13.5 | Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und darüber hinaus fünf Jahre ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Teilnehmer gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind. |
13.6 | Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Timber Base unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Timber Base kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von den Teilnehmern schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt. |
13.7 | Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist Timber Base berechtigt, den Teilnehmern unter Nennung des vollen Unternehmensnamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden öffentlich zu benennen. Der Teilnehmer kann dieser Nennung bzw. Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per E-Mail) widersprechen. |
13.8 | Mit Ausnahme von Ziffer 14.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. |
14 |
Sonstiges |
14.1 | Die Nutzung der Plattform durch den Teilnehmer als solche ist kostenfrei. |
14.2 | Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Timber Base und dem Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). |
14.3 | Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich sämtlicher aktivierter Module oder gebuchter Zusatzleistungen ist Berlin, Deutschland. |
14.4 | Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB oder in sonstigen zwischen Timber Base und einem Teilnehmer getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese eine Regelungslücke enthalten, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie das grundlegende vertragliche Verhältnis zwischen Timber Base und dem Teilnehmer unberührt. Änderungen und Nebenabreden zu diesen AGB oder allen sonstigen zwischen Timber Base und einem Teilnehmer geltenden Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. |
14.5 | Ein Teilnehmer kann gegen Forderungen von Timber Base nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht. |